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Die Feier der Geburt

Die Feier der Geburt

Wichtig ist es uns, gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Baby die Geburt nicht nur als biologischen Vorgang "durchzustehen", sondern zu erleben und auch zu feiern.

"Deinen Füßen Tanz,
deinen Händen Zärtlichkeit,
deinen Ohren ein Lied,
deinen Augen ein Lächeln,
deiner Nase Wohlgeruch,
deinem Mund Jubel,
deinem Herzen Liebe und Licht,
deiner Seele Friede und Freude,
Damit mögest du gesegnet sein."
Segen für ein Neugeborenes

Sie sollten das Krankenhaus vorziehen, wenn:

In diesen Fällen können Sie leider nicht bei uns entbinden. Selbstverständlich begleiten wir Sie gerade dann besonders gerne.

Sollten Sie die Entbindung bei uns beginnen und es zeigt sich während des Geburtsvorganges, dass eine Verlegung ins Krankenhaus erforderlich ist, dann bleibt Ihre Hebamme ganz selbstverständlich bei Ihnen. Da wir mit der nahegelegenen Universitäts-Frauenklinik in Gießen gut zusammenarbeiten, empfehlen wir Ihnen in einem solchen Fall, sich dorthin verlegen zu lassen. Wir können dort auch bei Ihnen bleiben, wenn ein Kaiserschnitt nötig sein sollte, und Sie können, wenn Sie es wünschen und Ihr Gesundheitszustand es zulässt, bereits drei Tage nach einem solchen Eingriff zur Wochenbett-Pflege wieder zu uns ins Entbindungshaus zurückkehren. In diesem Fall gibt es erst recht einen guten Grund das Leben zu feiern!

Die Zusammenarbeit des Entbindungshauses mit den niedergelassenen Frauen- und Kinderärztinnen und -ärzten der Umgebung hat sich gut eingespielt. Hebammen sind nicht verpflichtet einen Arzt/eine Ärztin zu einer Geburt hinzuzuziehen.

Laut Hebammengesetz kann jede Hebamme Geburtshilfe leisten, ohne einen Arzt hinzuzubitten. Umgekehrt ist jeder Arzt verpflichtet, zu einer Entbindung eine Hebamme hinzuzurufen.

Das Beste ist: Die "eigene" Hebamme zu kennen und sich von ihr ganzheitlich betreuen zu lassen - auch im Krankenhaus. Vergessen Sie nicht das Leben und die Geburt zu feiern, egal wo Ihr Kind das Licht der Welt erblickt hat.

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